1. Mietdauer Gemäss Vereinbarung Mietvertrag
2. Reservation Fahrzeugreservationen werden Telefonisch angenommen unter: Tel. 078 / 777 78 78 mit dem Mietformular unter: www.mustang-gt.ch unter: www.ford-mustang-mieten.ch oder auf elektronischem Weg E-Mail info@mustang-gt.ch E-Mail info@ford-mustang-mieten.ch Anfragen (verfügbare Tage) können auch über SMS, WhatsApp oder Facebook gemacht werden.
2.1 Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, usw.) sowie Kopien des Personalausweises und Führerscheins verbindlich bestätigt.
2.2 Die definitive Reservationsbestätigung wird durch den Auftragnehmer per Mail oder schriftlich bestätigt. Erst dann ist eine Reservierung gültig.
3. Kautionen Bei der Fahrzeugmiete muss der Mieter eine Kaution von CHF 500.- hinterlegen. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden oder per Banküberweisung in Voraus bezahlt werden.
4. Verlängerung der Mietdauer Verlängerungen der Mietdauer können elefonisch oder per Mail getätigt werden. Die Verlängerung muss auf jeden Fall vom Vermieter bestätigt und erlaubt werden.
5. Auslandsfahrten Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher enehmigung
des Vermieters zulässig. Fahrten in Länder ausserhalb der Europäischen Union sind verboten und auch nicht versichert. Fährt ein Mieter trotzdem in ein verbotenes Land, haftet er persönlich für alle Schäden und Verluste vollumfänglich. Das Auto ist mit einem speziellen GPS System ausgestattet, so das wir jederzeit mitverfolgen können, wo sich das Fahrzeug befindet. Navigiert das Auto ins Ausland, haben wir die Möglichkeit, die Fahrzeugzündung sofort abzustellen. Die Abschleppkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt! Das Fahrzeug ist so eingestellt, dass es max. 130km/h
fahren kann. Der Mieter kann diese Einstellung NICHT verändern.
6. Führerausweis / Fahrberechtigung Für alle Fahrzeuge ist mindestens ein gültiger Schweizer Führerausweis der Kat. B erforderlich. Der Führerausweis
muss bei jeder Fahrzeugübernahme vorgelegt werden. Ein Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerausweises sein. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Fahrzeug ausgehändigt. Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Fahrzeugs verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.
7. Weitere Fahrer Das Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur
mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen. Der Vermieter kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschließen. Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte unbenannte Fahrer übertragen werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Schweiz noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Falls ein zusätzlicher Fahrer angemeldet & akzeptiert wird, kostet es zusätzliche CHF 50.-
8. Fahrzeugübergabe Die Ausgabe von Mietfahrzeugen erfolgt am vereinbarten
Standort mit dem Mieter. Sichtbare Mängel / Beschädigungen müssen sofort
beanstandet werden.
9. Fahrzeugrückgabe Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt sein,
Treibstoffkosten gehen zulasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird zum offiziellen Säulenpreis ein Zuschlag von CHF 25.- berechnet WICHTIG: ES DARF NUR BENZIN VON SHELL V-POWER (100) oder ANDERE TANKSTELLEN (98) getankt werden unter (Belegvorweisung!). Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt werden. 10. Grobe Verunreinigung
Dem Mieter werden bei grober Verunreinigung zusätzlich zum Mietpreis die Reinigung gemäss Aufwand bzw. Kosten in Rechnung gestellt. Mindestens CHF 50.- Zur Verunreinigung zählen auch Gerüche etc. 11. Rauchverbot In den Mietfahrzeugen herrscht Rauchverbot. Wird im Fahrzeug trotzdem geraucht, trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung bzw. für die Beseitigung des Rauchgeruchs.
12. Haustiere mitführen verboten
13. Verspätung Bringt ein Mieter das gemietete Fahrzeug nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt zurück und erfolgt auch keine entsprechende Meldung, wird unverzüglich eine Fahndungsmeldung an die Polizei gegeben und Anzeige
erstattet. Die Kosten für Verspätungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. (Mindestens CHF 50.-)
14. Versicherung Alle Fahrzeuge sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt bei einem selbst verschuldeten Unfall pro Schadenfall (Haftpflicht oder Kasko) CHF 2’000.-. Kommt es bei einem Unfall zu beidem, Haftpflicht- und Kaskoschaden, ist der Selbstbehalt zweimal, somit CHF 4’000.- geschuldet. Im Schadenfall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben. Personen- und Sachschäden sind bei Grobfahrlässigkeit, insbesondere bei Alkohol-, Drogen- und
Medikamentenmissbrauch, von der Versicherung nicht gedeckt. Ebenso sind Schäden aufgrund Betankung des Fahrzeugs mit falschem Treibstoff nicht durch die Versicherung gedeckt. Der Mieter haftet weiter für verloren gegangene Gegenstände (zB Fahrzeugschlüssel etc.) und Schäden infolge unsachgemässer Bedienung des Fahrzeugs bzw. Zubehör.
15. Schaden / Unfälle / Fahrzeugausfall Wird der Mieter mit seinem Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt, müssen sofort Polizei und Vermieter
benachrichtigt werden. Kommt die Polizei nicht zur Unfallstelle, muss in jedem Fall, auch bei Parkschäden, ein Europäisches Unfallprotokoll (liegt im Handschuhfach bereit) korrekt ausgefüllt und unbedingt von den Parteien
unterschrieben werden. Auch im Pannenfall ist in jedem Fall Self-Made Rentals als Vermieter zu benachrichtigen. Es dürfen keine Reparaturen
ohne unser ausdrückliches Einverständnis ausgeführt werden. Notfall-Telefon +41 (0)79 / 8691375 Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall oder Fahrzeugausfall. Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, oder versucht er einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er für die dem Vermieter daraus erwachsenden Nachteile.
Verursacht ein ‘weiterer Fahrer’ (siehe Ziff. 7) einen Schaden, ist für Self-Made Rentals trotzdem der Mieter bzw. Vertragspartner schadenersatzpflichtig.
16. Bussen und Verkehrsvorschriften Der Mieter bzw. ‘weitere Fahrer’ (gem Ziff. 7) ist / sind für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich. Bei Beschlagnahmung des Fahrzeuges haftet NUR der Mieter. Self- Made Rentals lehnt jegliche Haftung ab!
Mietbedingungen AGB’s Sämtliche Kosten aus solchen Ereignissen trägt der
Mieter / Fahrer in vollem Umfang selbst!
17. Abstellen von Privatfahrzeugen Für Privatfahrzeuge, welche auf dem Gelände der Self Made Rentals abgestellt werden, wird keine Haftung bezüglich Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
18. Fahrzeugortung Die eingebaute GPS-Technologie ermöglicht die Ortung
und damit das Auffinden der Mietfahrzeuge. Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis und ist damit Einverstanden, dass die Fahrzeuge jederzeit geortet werden können. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Motorüberhitzung
werden mittels GPS-Technologie kontrolliert und aufgezeichnet.
19. Fehlmanipulationen: Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors ,
überhitzen der Kupplung durch langes schleifen lassen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss oder jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Wichtig:
Betriebstemperatur 70°C ! Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden.
20. Instruktionsfahrt: Die Instruktionsfahrt ist Pflicht, dauert ca. 10min und wird nicht verrechnet. Nach der Instruktionsfahrt wird das Fahrzeug auf Mängel geprüft, falls keine Mängel vorhanden sind beginnt Ihre Fahrt.
Allfällige Mängel werden schriftlich und bildlich festgehalten und werden bei der Fahrzeugrückgabe berücksichtigt.
21. Treibstoff: Geht immer zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird
vollgetankt abgeholt und ist steht’s vollgetankt zurück zu geben. WICHTIG: ES DARF NUR BENZIN VON SHELL VPOWER (100) oder ANDERE TANKSTELLEN (98) getankt werden unter (Belegvorweisung!). Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt werden.
22. Zahlungsbedingungen: Mehr-Kilometer und entstandene Kosten sind bei der
Fahrzeugrückgabe sofort zu bezahlen.
23. Vorbehalte / Ausschlüsse: Self-Made Rentals behält sich das Recht vor bei schlechtem Wetter die Fahrzeuge nicht auszuhändigen. Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden. Beidseitig keine Folgekosten.
24. Reservationen welche annulliert werden: 7 Tage vorher – Fr. 150.—Annullationsgebühren 3 Tage vorher – Fr. 150.– Annullationsgebühren und 10%
des Mietpreises 2 Tage vorher – Fr. 150.– Annullationsgebühren und 25%
des Mietpreises 1 Tag vorher – Fr. 150.– Annullationsgebühren und 50%
des Mietpreises Keine Meldung – 100% des Mietpreises
Haftungsausschlüsse: Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und
Ausfälle jeglicher Art.
25. Datenschutzklausel: Die persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter mäßig verarbeitet werden. (Daten werden nicht an Dritte weitergegeben) Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Bern.